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Uns erreichen Anfragen, unerwünschte Wespen- oder Hornissennester zu beseitigen. Schädlingsbekämpfung und auch die Beseitigung oder Umsetzung von Wespen- oder Hornissennestern ist ausdrücklich NICHT Aufgabe der Feuerwehr. Zuständig hierbei ist in allen Fällen die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim.

Im Hochsommer bis Ende September werden Wespennester von Staaten bildenden Arten, die sich auf Balkonen, Terrassen oder im Bereich von Eingangstüren und Fenstern befinden, sichtbar durch häufige Ein- und Ausflüge. Die heimischen Langkopfwespen-Arten „Deutsche und Gemeine Wespe“ haben zudem eine Vorliebe für Süßes und Gegrilltes, sodass sich viele Menschen von ihnen belästigt fühlen. Gerade in Familien mit Kindern, älteren Menschen oder Allergikern ist Vorsicht geboten. Falsches Verhalten gegenüber den Tieren, kann Wespen zum Stechen veranlassen.

Praktische Tipps im Umgang mit Wespen

  • Verhalten Sie sich ruhig. Vermeiden Sie, zu nah an ein Wespennest zu kommen; in der Regel stechen Wespen nur, wenn sie sich angegriffen fühlen.
  • Angstschweiß kann die Tiere anlocken; Anpusten kann die Tiere aggressiv machen. Die um einen Tisch kreisenden Tiere sollten nicht panikartig verscheucht werden.
  • Beim Trinken sollte niemals aus einer Flasche direkt getrunken werden; Kinder sollten ggf. Strohhalme benutzen, um gefährlichen Stichen im Mundraum vorzubeugen.
  • Wer im Freien speist, sollte in einiger Entfernung zum Esstisch ein paar überreife Früchte zum Ablenken der Tiere hinstellen und im Umfeld Fallobst zusammenkehren.
  • Wenn September bis spätestens Oktober der Jahreszyklus der Wespen endet, wird das einmal verlassene Nest niemals wieder benutzt.
  • Wer doch einmal gestochen wird, kann sich in der Apotheke oder im Internet vorsorglich sich ein „Body-Pik“ Gerät gegen Insektenstichen besorgen, wo bei schneller Anwendung das Anschwellen, Schmerzen und Juckreiz gelindert werden.

Wer ein Wespennest am Haus oder Schuppen hat, sollte zunächst überlegen, ob ein friedliches Miteinander möglich ist. Wenn das Wespennest jedoch unmittelbar am Eingang hängt, sodass die Tiere ihre Brut ständig bedroht sehen oder Allergiker um ihre Gesundheit fürchten müssen, können Betroffene es entfernen lassen. Dies sollte jedoch unbedingt von einem anerkannten Schädlingsexperten (Gelbe Seiten, Branchenbuch) durchgeführt werden und nicht in eigener Regie, denn ein nicht fachgerecht durchgeführter Einsatz von Insektiziden kann zu erheblichen Schäden für die Gesundheit von Menschen und Tieren führen. Die Kosten für die Beseitigung hat der Auftraggeber zu zahlen. Oft befinden sich aber auch die Nester der Gemeinen Wespe in den Bauten von Mäusen oder Maulwürfen inmitten des Gartens. Da hilft es, den Einflugort mit einem Abstand von ein paar Metern zu umgehen.

Wer an seinem Haus ein Hornissennest hat, darf dieses keinesfalls eigenständig entfernen, denn Hornissen gehören zu den nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten.

Nur wenn es nicht anders geht: Dann sollten Hornissennester von Profis umgesetzt werden. Beispielsweise, wenn ein Hornissennest am Eingang einer Kindertagesstätte entfernt werden muss. Dann nehmen Sie Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Hildesheim auf. Wer mehr Informationen zum Thema Wespen, Hornissen, Wildbienen oder Hummeln wünscht, kann sich an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim wenden.

Mit kameradschaftlicher Unterstützung und Zustimmung von:

http://www.ff-sarstedt.de/stadt/archive/22913