Wespen und Hornissen im Garten und am Haus – Was tun?
Uns erreichen Anfragen, unerwünschte Wespen- oder Hornissennester zu beseitigen. Schädlingsbekämpfung und auch die Beseitigung oder Umsetzung von Wespen- oder Hornissennestern ist ausdrücklich NICHT Aufgabe der Feuerwehr. Zuständig hierbei ist in allen Fällen die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim. Im Hochsommer bis Ende September werden Wespennester von Staaten bildenden Arten, die sich auf Balkonen, Terrassen oder im Bereich von Eingangstüren und Fenstern befinden, sichtbar durch häufige Ein- und Ausflüge.…